16.10.04

BGB 4 Beginners

Ab Montag ist es soweit, ich begebe mich in die Seiten des Bürgerlichen Gesetzbuches kurz BGB. Montag sowie Freitag heisst es dann von 9-13 Uhr jeweils 4 Stunden Vorlesung über das BGB anhören. Hossa, welch Freude! Mitte des Semester wird sogar schon die erste Klausur darüber geschrieben, ich bin gespannt. Freue mich schon auf Frau Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb. Ihre Einführungsvorlesung über "Juristische Arbeitstechnik" sowie die Anmerkungen zu ihren BGB-Vorlesungen waren bereits grandios (musste mal erwähnt sein).

Und damit Ihr auch etwas davon habt, hier schon einmal ein paar Paragraphen (§§ 961-963). Nur gut, das man die nicht auswendig können muss, man muss "nur" wissen wo man sie findet, wie man sie auszulegen und anzuwenden hat.

§ 961 - Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen. Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.

§ 962 - Verfolgungsrecht des Eigentümers. Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. Ist der Schwarm in eine fremde nichtbesetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen. Er hat den entstandenen Schaden zu ersetzen.

§ 963 - Vereinigung von Bienenschwärmen. Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben*, Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarms; die Anteile bestimmen sich nach der Zahl der verfolgten Schwärme.

* Einfach nur mal vorstellen ;)

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