26.1.05

Karlsruhe kippt Verbot von Studiengebühren

Ein bisschen Staatsorganisationsrecht für alle. Wenn auch ein nicht ganz so schöner Fall, dafür mitten aus dem Leben. Über dergleichen schreibe ich also unter anderem die Staatsrecht-Klausur am Dienstag, Gesetzgebungskompetenz, hossa...

"Nach dem heutigen Urteil können die Bundesländer nun über die Einführung von Studiengebühren entscheiden. Das vor zweieinhalb Jahren erlassene bundesweite Gebührenverbot verletze das Gesetzgebungsrecht der Länder und sei damit nichtig, entschied das Gericht heute in Karlsruhe. Die rot-grüne Koalition hatte 2002 die Gebührenfreiheit fürs Erststudium bundesweit zwingend festgeschrieben. Der Bund habe damit seine Gesetzgebungskompetenz überschritten, hieß es zur Begründung.

Der Bund kann dem Urteil zufolge ein Gebührenverbot nicht auf die - ihm grundsätzlich zustehende - Rahmengesetzgebungskompetenz für das Hochschulwesen stützen. Denn eine bundesweit einheitliche Regelung sei weder zur "Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse" noch zur "Wahrung der Wirtschaftseinheit" erforderlich.

Der Bund käme nur dann zum Zug, wenn die Einwohner von Ländern mit entgeltpflichtigen Hochschulen erheblich benachteiligt würden oder gravierende Wanderungsbewegungen in die gebührenfreien Länder zu erwarten wären.

Geklagt gegen das Hochschulrahmengesetz hatten die unionsregierten Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Bisher haben nur Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg und das nicht zu den Klägern gehörende Niedersachsen angekündigt, Gebühren einführen zu wollen - Bayern möglichst schon zum kommenden Wintersemester. Gegner fürchten, dass künftig Hochschulen in Ländern ohne Studiengebühren überlaufen sein werden.

Derzeit befinden sich nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 1,7 Millionen der insgesamt etwa 1,96 Millionen Studenten in Deutschland im Erststudium. Vor dem Urteilsspruch hatte die Union Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester ins Gespräch gebracht. Die Gelder sollen den Fachbereichen direkt zur Verfügung gestellt werden.

Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) hatte davor gewarnt, mit Studiengebühren eine neue Hürde für den Hochschulzugang für junge Menschen aus sozial schwachen Familien zu errichten. Baden-Württembergs Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU), der die unionsgeführten Bundesländer koordinierte, rechnet mit Studiengebühren nicht vor dem Wintersemester 2006/07. Er verspricht sich von den Gebühren vor allem eine bessere Lehre und kürzere Studienzeiten."
(Quelle: Spiegel Online)


Ich will ja nicht äußern, dass ich über diese Entscheidung zutiefst bestürzt bin, aber mal eben 200 oder sogar 500 Euro pro Semester mehr aufbringen ist schon ein ordentlicher Happen! An dem werden sich einige Studenten sicher noch die Zähne ausbeissen müssen, ich müsste schwer mit mir kämpfen... Wobei die Christdemokraten ja erst nach dem Studium abkassieren wollen, aber was bleibt mir dann noch wenn ich ja auch die Hälfte meines BAföG nach dem Studium zurückzahlen muss!?

Wer weiss wo's hinführt?! Hat nicht alles im Leben einen Sinn!? Das soll nicht meine Gleichgültigkeit zum Ausdruck bringen aber da es mich zum Glück vorerst nicht betrifft, schaue ich erstmal nur hin und bin ich gespannt was das für Auswirkungen auf die allgemeine Studentenschaft mit sich bringt... Wobei, was heisst hier vorerst! Im Mai sind in NRW Landtagswahlen, da CDU+FDP angekündigt haben hier auch die Studiengebühren einzuführen, sollten sie in NRW die Landesregierung bilden, und die "Allianz für NRW" weiterhin gegen eine Einführung ist und ihr Studienkonto-Gelöt weiter ausbauen wollen, weiss ich jetzt schon was ich wählen sollte, so einfach ist das manchmal mit der Entscheidungsfindung.

Lernen für die Staatsrecht Klausur hingegen erweist sich als eindeutig schwieriger. Kein Vergleich zum Abrackern vor einem Monat für die BGB Klausur, wobei... s'ist ja eigentlich alles so einfach!!! ... ähem, naja schon irgendwie ...

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